1 Testbeschreibung
Der Schweizerische Digitale Sprachtest (im Weiteren SDS) wird in lizenzierten Testzentren nach einheitlichen Kriterien durchgeführt und bewertet. Die Liste der akkreditierten Testzentren wird auf der offiziellen SDS-Webseite (www.digitalersprachtest.ch) laufend ergänzt und aktualisiert. Der SDS dokumentiert die ersten fünf Stufen (vor A1 bis B2) der im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) beschriebenen Kompetenzskala und damit die Fähigkeit zur elementaren und selbstständigen Sprachverwendung. Der SDS evaluiert Sprachkenntnisse in allen vier Sprachhandlungskompetenzen: Leseverstehen, Schreiben, Hörverstehen und Sprechen. Die Einstufung der Kompetenzen Leseverstehen, Schreiben und Hörverstehen erfolgt auf einem Tablet. Die Kompetenz Sprechen wird in einem Interview mit einer Testleitung evaluiert. Nach Bedarf können Sprachhandlungskompetenzen in folgenden Kombinationen getestet werden:
▪ Modul schriftlich (Kompetenzen: Leseverstehen und Schreiben)
▪ Modul mündlich (Kompetenzen: Hörverstehen und Sprechen)
▪ Ganzer Test (alle vier Kompetenzen)
2 Anmeldung und Zulassung
2.1 Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt am SDS sind Personen ab 16 Jahren. Nicht zugelassen werden Personen, die aus den in den Punkten 4.2 und 4.5 genannten Gründen bis zum Ablauf der Sperrfrist vom Test ausgeschlossen sind. Für Teilnehmende mit Einschränkungen und/oder speziellen Bedürfnissen gelten besondere Regelungen, die unter Punkt 3 «Barrierefreiheit» genauer erläutert werden. Für Teilnehmende mit vorliegendem Analphabetismus besteht die Möglichkeit, den mündlichen Teil des SDS zu absolvieren. Je nach Art des Analphabetismus und des Alphabetisierungsgrades ist eine Einstufung im Hörverstehen bis zum Niveau A2 möglich. Eine Einstufung im Sprechen kann bis auf Niveau B2 angeboten werden. Die betreffenden Teilnehmenden sollten das Vorgehen in jedem Fall mit der zuständigen Behörde absprechen.
2.2 Anmeldung
Der SDS kann nur von einem lizenzierten Testzentrum durchgeführt werden. Die Anmeldung erfolgt direkt über das entsprechende Testzentrum. Der SDS kann als ganzer Test oder modular absolviert werden. Im schriftlichen Modul werden das Leseverstehen und das Schreiben getestet, im mündlichen Modul das Sprechen und das Hörverstehen. Einzelne Sprachhandlungskompetenzen oder andere Kombinationen der Sprachhandlungskompetenzen können nicht geprüft werden. Mit der Anmeldung für den SDS erlauben die Teilnehmenden, dass
a) ihre mündliche Sprachproduktion (Interview) während des Tests aufgenommen und für 60 Tage ab Durchführungsdatum von der social development AG aufbewahrt wird;
b) ihre Aufnahmen sowie die gelösten Aufgaben in der Sprachhandlungskompetenz Schreiben zwecks Qualitätssicherung und im Fall eines Rekurses von der social development AG eingesehen werden können;
c) ihre Aufnahmen sowie die gelösten Aufgaben in der Sprachhandlungskompetenz Schreiben nach Ablauf einer 60-tägigen Frist von der social development AG anonymisiert für Schulungszwecke verwendet werden können;
d) ihre persönlichen Daten (Name, AHV-Nummer, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität, Muttersprache, Verwendungszweck von Testergebnissen) sowie Testergebnisse und Audioaufnahmen für Qualitätssicherung, statistische Auswertungen sowie Optimierung der Aufgaben an die social development AG weitergegeben werden;
e) ihre persönlichen Daten sowie Testergebnisse zwei Jahre ab dem Testtag von der social development AG aufbewahrt werden;
f) die social development AG gegenüber schweizerischen Behörden Auskunft über ihre persönlichen Daten sowie ihre Testergebnisse erteilen kann.
Mit der Anmeldung zum Test bestätigen die Teilnehmenden (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzliche Vertretung), dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des gewählten Testzentrums und das aktuelle Testreglement zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren.
2.3 Zulassung
Das Testzentrum entscheidet aufgrund der vorhandenen Plätze sowie der geltenden Vorgaben (Mindestalter, Sperrliste) über die Zulassung und bestätigt dies in schriftlicher Form (Bestätigungsmail, Einladungsschreiben o.Ä.). Der Anspruch auf Testantritt besteht erst nach Zulassung durch das Testzentrum.
2.4 Testgebühr und Fristen
Die Testgebühren werden von der social development AG festgelegt. Die Testgebühren sind von den Teilnehmenden innerhalb der in den AGB des Testzentrums vorgegebenen Frist direkt ans Testzentrum zu bezahlen. Genauere Informationen zur Zahlung sind in den AGB des gewählten Testzentrums zu finden.
2.5 Datenschutz
Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht wie insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) und der Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV). Weiterführende Informationen zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link: www.digitalersprachtest.ch/datenschutz
3 Barrierefreiheit
Teilnehmende, die eine barrierefreie Testsituation benötigen, müssen sich spätestens einen Monat vor dem Testtermin beim entsprechenden Testzentrum melden. Weiter ist ein ärztliches Attest oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen, aus dem die Art und der Grad der Behinderung hervorgehen. Das Testzentrum entscheidet in Absprache mit der social development AG über die Genehmigung von besonderen Testbedingungen. Mögliche Sonderbedingungen (Liste nicht abschliessend):
▪ Verlängerte Testzeit
▪ Zusätzliche Pausen
▪ Verwendung von persönlichem Kopfhörer mit Kabel für Hörgeschädigte
▪ Verwendung von persönlicher Tastatur mit Kabel für Personen mit Gelenkproblemen
Die Genehmigung oder Absage wird nach der Abklärung schriftlich mitgeteilt. Ohne eine schriftliche Bestätigung der speziellen Testbedingungen seitens des Testzentrums besteht kein Anspruch auf angepasste Testbedingungen. Teilnehmende mit einer Gehbehinderung, die eine barrierefreie Testsituation benötigen, werden ohne ärztliches Attest und ohne spezielle Genehmigung zum SDS zugelassen. Die Information über die Gehbehinderung muss jedoch zwingend bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Wenn durch Einschränkungen bzw. aufgrund spezifischer Bedürfnisse einzelne Sprachhandlungskompetenzen des gesamten oder modularen Tests nicht geprüft werden können, wird dies ohne Angabe eines Grundes auf dem Zertifikat wie folgt vermerkt: «Kompetenz X konnte nicht geprüft werden.» Sprachhandlungskompetenzen, die nicht geprüft werden können, werden mit «keine Kenntnisse» attestiert.
4 Testsituation
4.1 Ausweiskontrolle
Die Testadministration oder die Testleitung ist verpflichtet, die Identität der Teilnehmenden zweifelsfrei festzustellen. Die Ausweiskontrolle findet vor dem Test statt. Die Teilnehmenden weisen sich mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis usw.) aus. Es werden keine Kopien oder Fotos der Lichtbildausweise akzeptiert. Teilnehmende, die sich nicht ausweisen können, werden zum Test nicht zugelassen. Die Testadministration oder die Testleitung überprüft während der Identitätskontrolle die Korrektheit der bei der Anmeldung erfassten Angaben (z.B. mittels Anwesenheitsliste). Das Testzentrum hat das Recht, weitere Massnahmen zur Klärung der Identität durchzuführen und festzulegen, welcher von den gültigen amtlichen Ausweisen vorgelegt werden muss. Es werden nur angemeldete Teilnehmende in den Test- und Interviewraum zugelassen. Begleitpersonen, Haustiere (ausgenommen sind im Voraus gemeldete Assistenztiere, siehe Punkt 3 dieses Testreglements), rechtliche Vertreter und Erziehungsberechtigte dürfen während der gesamten Testzeit nicht in den besagten Räumlichkeiten anwesend sein.
4.2 Zweifel an der Identität
Sollten Zweifel an der Identität von Teilnehmenden bestehen, kann das Testzentrum auf Vorlage eines anderen Lichtbildausweises bestehen. Kann die Identität aufgrund der vorgelegten Ausweise nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wird die betreffende Person zum Test nicht zugelassen. Bestätigt sich der Verdacht, dass die betreffende Person mit der ausgewiesenen Person nicht identisch ist, wird sie schweizweit zum Test nicht zugelassen und kann den Test frühestens drei Monate nach dem Tag des Ausschlusses wiederholen. Ausserdem behält sich die social development AG im Fall einer versuchten Identitätstäuschung entsprechende rechtliche Schritte vor.
4.3 Verspätete Teilnahme
Das Testzentrum hat das Recht, Teilnehmende vom Test auszuschliessen, wenn diese 30 Minuten nach Testbeginn oder später eintreffen. Die Kostenregelung bei einem Ausschluss erfolgt gemäss den AGB des jeweiligen Testzentrums.
4.4 Testaufbau und Dauer
Der SDS ist ein adaptiver Test und beinhaltet die Niveaus von vor A1 bis und mit B2. Das Niveau der Sprachhandlungskompetenzen Leseverstehen, Hörverstehen und Schreiben wird mit einem Tablet geprüft. Es werden keine Computerkenntnisse vorausgesetzt. Das Niveau der Sprachhandlungskompetenz Sprechen wird in einem Interview mit einer Testleitung evaluiert. Die Durchführung beginnt mit einer Einführung, in der die Testadministration oder die Testleitung die Teilnehmenden über ihre Rechte und Pflichten (inkl. Beschwerde- und Rekursrecht) sowie Rahmenbedingungen und den Ablauf des SDS informiert. Der Test beginnt auf dem Niveau vor A1. Sobald die Aufgaben der jeweiligen Sprachhandlungskompetenz des Niveaus gelöst wurden, erscheinen die Aufgaben des nächsthöheren Niveaus. Bei Nichterreichen des Niveaus in rezeptiven Sprachhandlungskompetenzen (Leseverstehen und Hörverstehen) wird die betroffene Kompetenz automatisch abgeschlossen und das zuletzt erreichte Niveau attestiert. In der produktiven Sprachhandlungskompetenz Schreiben wird der Test bei Nichterreichen des Niveaus nicht automatisch abgeschlossen. Die reguläre Testzeit beträgt maximal zwei Stunden und 45 Minuten. Teilnehmende, die bereits einen Teil des SDS absolviert haben oder aus anderen Gründen nur ein Modul des SDS ablegen möchten, können zu einem reduzierten Preis entweder nur das schriftliche Modul (Leseverstehen und Schreiben) oder nur das mündliche Modul (Hörverstehen und Sprechen) absolvieren. Die Testzeit beträgt dabei maximal eine Stunde und 45 Minuten für das schriftliche Modul und maximal eine Stunde für das mündliche Modul.
4.5 Unerlaubte Hilfsmittel, Täuschung und weitere Ausschlussgründe
Das Benutzen von Hilfsmitteln sowie das Stören der anderen Teilnehmenden während der gesamten Testzeit (inkl. Pausen) ist untersagt. Als unerlaubte Hilfsmittel gelten alle physischen und digitalen Materialien, die nicht zu den Testmaterialien gehören und laut diesem vorliegenden Testreglement nicht vorgesehen sind (z.B. Wörterbücher, Grammatikbücher, Lehrbücher, mitgebrachte Notizen usw.). Technische Hilfsmittel wie Mobiltelefone oder andere zur Aufzeichnung, Wiedergabe bzw. Übertragung geeignete Geräte dürfen während der gesamten Testzeit (inkl. Pausen und Interview) nicht verwendet werden. Während der gesamten Testdauer ist es den Teilnehmenden untersagt, Kontakt mit anderen Teilnehmenden aufzunehmen, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten oder andere Teilnehmende zu stören. Personen, die versuchen, Testinhalte zu kopieren (Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen, Abschreiben usw.), nach dem Test zu veröffentlichen oder auf andere Weise Dritten zugänglich zu machen, werden ebenfalls vom Test ausgeschlossen. Die social development AG behält sich in einem solchen Fall entsprechende rechtliche Schritte vor. Teilnehmende, die gegen eine der oben aufgelisteten Regelungen verstossen, werden vom Test ausgeschlossen. Ebenfalls werden Teilnehmende, die am Test beteiligte Personen (inkl. Teilnehmende) bedrohen oder bestechen, vom Test ausgeschlossen. Im Fall eines Ausschlusses werden die erbrachten Testleistungen nicht bewertet und die Testgebühr wird nicht zurückerstattet. Teilnehmende, die aus oben genannten Gründen vom Test ausgeschlossen wurden, können den Test frühestens drei Monate nach dem Tag des Ausschlusses wiederholen.
4.6 Testmaterial
Tablets, Kopfhörer, Tastaturen sowie Notizpapier werden vom Testzentrum zur Verfügung gestellt. Falls die Teilnehmenden eine Sehhilfe benötigen, sind sie verpflichtet, die eigene Lesebrille mitzubringen.
5 Qualitätssicherung
Die gleichbleibende hohe Qualität der Testdurchführung wird durch regelmässige Kontrollen im Rahmen von Hospitationen, Stichproben sowie durch Einsichtnahme in die Testunterlagen durch die social development AG oder durch die dazu beauftragte Institution sichergestellt. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden.
6 Testergebnisse
6.1 Bewertung
Die Bewertung der Sprachhandlungskompetenzen Sprechen und Schreiben wird von der lizenzierten Testleitung vorgenommen. Die Vergabe der Punkte sowie die Grenzwerte für das Erreichen bzw. Nichterreichen eines Niveaus sind in den SDS-Bewertungskriterien verbindlich festgelegt. Das Niveau gilt als erreicht, wenn die jeweiligen Minimalanforderungen (pro Aufgabe) erfüllt sind. Die Aufgaben der Sprachhandlungskompetenzen Lese- und Hörverstehen werden anhand automatisierter Korrektur durch das System ausgewertet.
6.2 Versand der Testergebnisse
Nach der Bewertung werden die Testergebnisse innerhalb von zwei Arbeitstagen per Post an die Teilnehmenden verschickt. Mögliche Zustellverzögerungen der Testergebnisse können nicht ausgeschlossen werden.
6.3 Wiederholung
Der Test kann als Ganzes beliebig oft kostenpflichtig wiederholt werden. Auch die Kombinationen aus einzelnen Sprachhandlungskompetenzen (mündliches oder schriftliches Modul) können beliebig oft wiederholt werden. Einzelne Sprachhandlungskompetenzen (nur Leseverstehen, Sprechen, Hörverstehen oder Schreiben) können hingegen nicht wiederholt werden. Bei einer Wiederholung erhalten die Teilnehmenden ein neues Zertifikat mit den bei der Wiederholung erreichten Resultaten. Sollte es aufgrund eines technischen Problems zu einer fehlerhaften Einstufung in einer oder mehreren Sprachhandlungskompetenzen kommen (ausgenommen Kompetenz Sprechen), so wird den Teilnehmenden eine kostenlose Wiederholung des gesamten Tests bzw. eines Testmoduls angeboten.
6.4 Zusammenfassung der Zertifikate
Ergebnisse von zwei SDS-Tests können auf Anfrage modular (Ergebnis im Modul mündlich plus Ergebnis Modul schriftlich) zusammengefasst werden. Dabei werden die alten Ergebnisse in einem der Module durch die aktuell erreichten Resultate ersetzt. Ergebnisse einzelner Kompetenzen können nicht zusammengefasst werden. Aufgrund der Testüberarbeitung können Zertifikate, die vor dem 01.11.2022 und Zertifikate, die nach dem besagten Datum ausgestellt wurden, wegen der früheren Fein-Unterteilung der Niveaus A1 und A2 nur mit folgenden Anpassungen zusammengefasst werden:
Niveau alt: A1.1, A1.2, A1.3 → Niveau neu: vor A1
A1.4, A2.1 → Niveau neu: A1
A2.1 → A2
B1 → B1
B2 → B2
6.5 Verdacht auf technischen Fehler
Vermuten Teilnehmende ein technisches Problem, so wenden sie sich an das Testzentrum, an dem der Test absolviert wurde. Die Anfrage muss in schriftlicher Form über den vom Testzentrum definierten Weg (E-Mail, eingeschriebener Brief o.Ä.) und spätestens fünf Arbeitstage nach dem Testtermin erfolgen. Das Testzentrum ist verpflichtet, diese Anfrage innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang an die social development AG weiterzuleiten. Die kostenlose Wiederholung des Tests oder eines Testmoduls kann erst nach der technischen Überprüfung seitens der social development AG genehmigt werden. Ohne eine solche Genehmigung besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Wiederholung. Sollte die social development AG einen Fehler feststellen, der zur Fehleinstufung geführt hat, so wird der betroffenen Person eine einmalige kostenlose Wiederholung des Tests oder eines Testmoduls zugesprochen. Dabei entscheidet die social development AG aufgrund des Fehlers, ob der Test ganz oder nur ein bestimmtes Testmodul kostenlos wiederholt werden kann. Die Kommunikation und Einladung zur Wiederholung des Tests bzw. eines Testmoduls erfolgt über das Testzentrum. Das Testzentrum meldet sich bei der betroffenen Person und bietet den nächstmöglichen Testtermin an. Die zugesprochene kostenlose Wiederholung muss spätestens bis Ende des Kalenderjahres erfolgen. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Schadenersatz.
6.6 Verlust des Zertifikats
Das Zertifikat kann bis maximal zwei Jahre nach Testdatum beim Testzentrum gegen Gebühr nachbestellt werden. Detaillierte Informationen dazu sind in den AGB des entsprechenden Testzentrums zu finden.
6.7 Einsatz der Testergebnisse
Es ist in der Verantwortung der Teilnehmenden, abzuklären, welche sprachlichen Anforderungen für sie gelten und welche Zertifikate für den gewünschten Einsatzzweck zur Zeit der Gesuchstellung anerkannt sind (z.B. Weiterbildung, Anerkennung ausländischer Diplome, Aufnahme in Berufsregister, Einsatz im Rahmen von ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren).
7 Testeinsicht, Rekurs und Beschwerden
7.1 Testeinsicht
Die Teilnehmenden haben das Recht auf Testeinsicht, wenn sie die Testergebnisse anzweifeln. Dafür müssen sie innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Erhalt der Testergebnisse einen schriftlichen Antrag mit einer Begründung an das Testzentrum senden. Der Ort und das Datum der Testeinsicht werden vom jeweiligen Testzentrum bestimmt. Die Resultate in den produktiven Sprachhandlungskompetenzen (Sprechen und Schreiben) können in Anwesenheit der vom Testzentrum definierten Aufsichtsperson von Teilnehmenden oder von allfälligen Rechtsvertretungen eingesehen werden. Die Resultate der rezeptiven Sprachhandlungskompetenzen (Lese- und Hörverstehen) können aufgrund automatisierter Korrektur nicht offengelegt werden. Jegliches Kopieren (Foto- oder Videoaufnahmen, Abschreiben, Ausdrucken usw.) während der Einsichtnahme ist untersagt.
7.2 Rekurs
Die Teilnehmenden können innerhalb von 60 Tage nach dem Testdatum bei der social development AG Rekurs gegen das Resultat einreichen:
social development AG, Laurenzenvorstadt 87/89, 5000 Aarau
Der Rekurs muss eine Begründung sowie einen Antrag enthalten und ist kostenlos. Im Rekursfall überprüft die social development AG die Bewertung der Sprachhandlungskompetenzen Sprechen und Schreiben. Die Sprachproduktion der Teilnehmenden wird dazu von zwei lizenzierten Testleitungen zunächst unabhängig voneinander bewertet. Anschliessend wird in einem Bewertungsgespräch gemeinsam die endgültige Bewertung festgelegt, worüber sowohl die Teilnehmenden als auch das Testzentrum und die betroffene Testleitung in schriftlicher Form informiert werden. Kommt es zu niveaurelevanten Unterschieden, so stellt die social development AG ein neues Zertifikat aus.
7.3 Beschwerden
Wenn die Teilnehmenden einen Verstoss gegen das gültige Testreglement feststellen, können sie eine Beschwerde bei der social development AG über das Online-Kontaktformular auf www.digitalersprachtest.ch/kontakt einreichen.
8 Schlussbestimmungen
Dieses Testreglement tritt am 1. Februar 2024 in Kraft und ersetzt das vorausgegangene. Es gilt für Teilnehmende, deren Test nach dem 1. Februar 2024 stattfindet. Im Fall sprachlicher Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Sprachversionen des Testreglements ist die deutsche Fassung massgebend.